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Der Treppenlift

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Körperliche Erkrankungen bei Menschen sorgen für eine eingeschränkte Beweglichkeit, auch innerhalb der eigenen Wohnung. Mit einem Treppenlift bleiben Sie weiterhin in Ihrem Haus beweglich und können den Weg in die erste Etage problemlos schaffen. Damit Sie auch wirklich von einem Treppenlift profitieren können, sollten Sie die verschiedenen Unterschiede beim Treppenlift kaufen beachten.

Die verschiedenen Treppenlift Modelle

Der Treppenlift sollte in jedem Fall der vorhandenen Bausituation angepasst werden, damit er auch wirklich funktioniert. Dazu gibt es verschiedene Modelle, die wir Ihnen kurz vorstellen möchten.

Der Plattformlift

Hierbei handelt es sich um einen Treppenlift, der es möglich macht, dass Personen mit Gehhilfe oder mit einem Rollstuhl den Treppenaufgang problemlos bewältigen können. Gleichzeitig ist er in der Lage, schwere Gegenstände zu transportieren, da er sich für eine Tragkraft von bis zu 300 Kilogramm eignet.

Der Sitzlift

Dieser Treppenlift ist besonders vorteilhaft für Menschen, die Probleme mit den Gelenken haben und wo das Treppen steigen einfach zur Qual wird. Sie können sich sitzenderweise in die nächste Etage befördern lassen, sodass Ihre Gelenke nicht mehr belastet werden.

Der Hublift

Diese Art von Treppenlift lässt sich sowohl im Innen- als auch im Außenbereich montieren und überwindet ohne Weiteres eine Höhe von bis zu 1,79 Meter. Es ist ein paralleler Transportweg zur Treppe, über die ein vertikaler Transport von Menschen mit Rollatoren oder Rollstühlen möglich ist. 

Der Rollstuhllift

Ein Rollstuhllist ist eine Plattform, die besonders für schwere Lasten geeignet ist. Hier findet nicht nur ohne weiteres ein Rollstuhl Platz, sondern auch zusätzliche Einkäufe oder eine Begleitperson. Der Vorteil gegenüber einem Hublift beispielsweise besteht darin, dass der Rollstuhllift durchaus auch für eine Wendeltreppe geeignet ist.

Die Finanzierung von einem Treppenlift

Die Finanzierung über eine Krankenkasse erweist sich nicht ganz so leicht wie vielleicht gedacht. Die Kostenübernahme durch eine Krankenkasse hängt im Wesentlichen von der Pflegestufe des Patienten ab. Ganz gleich ob Pflegegrad eins bis fünf oder Pflegestufe eins bis drei, in der Regel übernehmen die Krankenkassen einen Finanzierungsanteil von bis zu 4.000 Euro. Allerdings ist der Zuschuss auch von der Anzahl der Pflegebedürftigen in einem Haushalt abhängig. Wichtig ist, dass jeder pflegedürftige Bewohner einen eigenen Antrag stellt, um einen eventuellen finanziellen Zuschuss zu erhalten.

In der Regel reicht der Zuschuss der Krankenkasse allerdings nur selten aus, um einen Treppenlift zu realisieren. Oftmals greift Ihnen dabei die Berufsgenossenschaft oder Haftpflichtversicherung unter die Arme, wenn die eingeschränkte Mobilität durch Fremdverschulden oder einem Arbeitsunfall zustande gekommen ist. In einigen Fall ist es auch durchaus möglich, dass das Sozialamt oder auch die Agentur für Arbeit eine Finanzierung mit trägt. Hier empfiehlt es sich in jedem Fall, die zuständigen Ämter einmal zu Hilfe zu nehmen.

Fazit zum Treppenlift

Jedes Modell für sich weist seine ganz eigenen Vor- und Nachteile auf, sodass es sich empfiehlt, beim Kauf etwas genauer hinzuschauen. Während beispielsweise der vorhandene Platzbedarf beim Plattform- und Sitzlift nicht sehr groß sein muss, ist der Sitzlift im Hinblick auf die Traglast eher etwas eingeschränkter. Was die Kosten anbelangt ist wiederum der Hub- und Sitzlift empfehlenswert. Alles in allem bedeutet es, dass Sie genau abwägen sollten, welches Modell schlussendlich für Sie in Frage kommt. Die Webseite Treppenlift direkt kann bei der Entscheidung optimal helfen. 

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